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URLAUB 13.07.-05.08.18
 

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma HTAH - Service Santo Interliggi

 

 

1. Geltungsbereich
Die AGB` s gelten für alle Verträge, einschließlich telefonischer und schriftlicher Vereinbarung. Spätestens mit dem Erhalt der Auftragsbestätigung tritt dies in Kraft.
2. Angebote
Erst durch eine schriftliche Bestätigung werden Vereinbarungen verbindlich. Angebote werden kostenlos erstellt.
3. Auftragsannahme
Angebote sind bis zum Auftrag freibleibend. Die Preise des Angebotes können jedoch bei Auftragsannahme etwas abweichen (je nach Arbeiten des Auftrages, Mehraufwand, etc.; worüber der Kunde dann natürlich informiert wird). Arbeiten, die durch die Firma HTAH -Service Santo Interliggi ausgeführt werden, sind durch eine Auftragsbestätigung abgesichert - Unterschrift des Auftraggebers. Der Auftraggeber verpflichtet sich nach Fertigstellung des Auftrages die Zahlungsbedingungen einzuhalten.
4. Zahlungsbedingungen
Nach Rechnungslegung bzw. Erhalt ist der Gesamtbetrag sofort und ohne Abzug zu begleichen. Beträge bis einschließlich 500 Euro sind sofort und bar zu begleichen. Abschlagszahlungen sind bei größeren Summen und einzelnen Bauabschnitten zu leisten. Alle Beträge und Preise verstehen sich in Euro, wobei die Mehrwertsteuer gesondert ausgewiesen wird. Bei größerem Materialaufwand ist nach Auftragserteilung durch den Auftraggeber ein Materialkostenabschlag vorab zu entrichten. Neukunden müssen die ersten drei Rechnungen sofort und in Bar begleichen, auch wenn der Rechnungsbetrag 500 Euro übersteigt. Sonstige Vereinbarungen sind schriftlich festzuhalten. Bei Zahlungsverzug wird dreimalig angemahnt. Bei Nichterfüllung dieser Zahlungsaufforderungen bin ich gezwungen meinen Rechtsbeistand einzuschalten.
5. Ratenzahlungen
Ratenzahlungen werden nach vorheriger Absprache bei Großaufträgen angeboten. Diese werden schriftlich festgehalten und gelten nur, wenn die Bonität des Kunden vorausgesetzt ist. (Bonitätsprüfung erfolgt)
6. Garantieleistungen
Die Garantie bei Materiallieferungen beträgt 2 Jahre. Bei Selbstverschulden durch den Kunden entfällt jeglicher Garantieanspruch.
7. Eigentumsvorbehalt
Die Ware/Material bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Firma HTAH – Service Santo Interliggi.
8. Aufbewahrungsfrist
Die Aufbewahrungsfrist für Privatkunden beträgt 2 Jahre, die für Geschäftskunden 10 Jahre.
9. Gerichtsstand
Gerichtsstand und Erfüllungsort für alle aus den Dienstleistungen resultierenden Streitigkeiten ist Neunkirchen / Saar.
 
 
 
 
© 2004 HTAH Service Santo Interliggi

 

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